Eine verlorene Bankkarte sorgt bei vielen für Albträume. Was in diesem Fall zu tun ist, und wie Sie schnell Hilfe finden.
Wer seinen Geldbeutel samt Bankkarte verliert, gerät oft in Panik. Schließlich kann ohne Giro- oder Debitkarte (früher: EC-Karte) weder Geld abgehoben, noch in Geschäften bezahlt werden. Und nicht jeder Finder meint es ehrlich. Damit Unbefugte nicht einfach mit Ihrer Bankkarte bezahlen können, sollte sie sofort bei der Financial institution gesperrt werden. Was viele nicht wissen: Ein Anruf bei der Financial institution reicht in diesem Fall nicht aus. Was laut der Bundespolizei beim Verlust der Bankkarte zu tun ist, zeigt der folgende Überblick.
Schritt 1: Karte bei der Financial institution sperren lassen
Wer seine Giro-(früher EC-Karte) oder Debitkarte verloren hat, sollte sie als Erstes umgehend bei seiner Financial institution sperren lassen. Dazu rufen Sie entweder bei Ihrer Financial institution an oder wählen den Sperrnotruf:
Sperr-Notrufnummern
– in Deutschland: 116 116
– im Ausland: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050
Halten Sie Ihre Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) oder Ihre IBAN bereit. Über diesen Notfall-Nummern lassen sich auch Kreditkarten oder SIM-Karten sperren. Weitere Informationen finden Sie unter sperr-notruf.de.
Beim Notruf wird man an den Herausgeber der Karte weitergeleitet. Nicht alle Banken nehmen jedoch am Sperrnotruf teil. Dann müssen Sie bei Ihrem Anbieter direkt anrufen. Oft ist eine Sperrung auch über das On-line-Banking möglich. Kosten fallen für die Kartensperrung nicht an. Allerdings dürfen Banken für die Ausstellung einer neuen Karte eine geringe Gebühr verlangen.
Schritt 2: Zur Polizei gehen und Karte über Kuno-System sperren lassen
Banken sperren Karten jedoch ausschließlich für PIN-basierte Kartenzahlungen. Um Ihre Karte zusätzlich für Zahlungen mit Unterschrift (additionally per Lastschriftverfahren) sperren zu lassen, ist eine sogenannte KUNO-Sperrung notwendig. Diese kann jedoch nur bei der Polizei vorgenommen werden. „On-line oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre leider aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich“, informiert der Kartensperrdienst auf seiner Internetseite. Kreditkarten, die oft für Mietwagenbuchungen oder im Urlaub genutzt werden, sind jedoch von der Sperrung ausgenommen. Außerdem funktioniert die Sperre nur bei Einzelhandelsgeschäften, die an das KUNO-System angeschlossen sind.
Was ist KUNO?
KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationen“ und ist ein freiwilliges System von Polizeibehörden und Wirtschaft zur Betrugsbekämpfung.
Um seine Karte bei KUNO sperren zu lassen, begeben Sie sich einfach zur nächsten Polizeidienststelle und halten Ihre
- IBAN (bzw. Kontonummer und Bankleitzahl) sowie
- die Kartenfolgenummer (einstellige Nummer, ist z.B. auf Kontoauszügen oder Kassenbelegen zu finden oder kann bei der Financial institution erfragt werden)
bereit. Die Polizeibeamten erstellen damit eine Meldung beim KUNO-Sperrdienst. Anschließend erhalten Sie ein Merkblatt mit einer Sperrbestätigungsnummer, mit der Sie zum einen die Kartenfolgenummer ggf. on-line nachmelden oder die Sperrung wieder löschen können, sollte die Karte wieder auftauchen.
Wer haftet, wenn Fremde die Karte nutzen?
Intestine zu wissen: Falls Unbefugte Ihre Girocard nutzen, um Geld abzuheben oder zu bezahlen, haften Sie bis zum Sperren mit höchstens 50 Euro, wie das Portal Finanztip informiert. Danach kommt die Financial institution für die entstehenden Kosten auf. Dennoch sollten Sie Ihre Kontobewegungen nach dem Verlust immer genau im Blick haben, denn Betrüger können damit weiterhin (auch bei einer KUNO-Sperre) per Lastschriftzahlung im Web einkaufen. So können Sie im Notfall schnell reagieren.
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