Stirbt der Hauptverdiener unerwartet, kann das bittere Folgen für Hinterbliebene haben. Eine Risikolebensversicherung schützt Sie davor.
Das Wichtigste im Überblick
Wenn ein Familienmitglied unerwartet früh stirbt, ist das für sich genommen schon eine Tragödie. Noch dramatischer wird es allerdings, wenn die Hinterbliebenen finanziell auf sie oder ihn angewiesen waren.
Dann können sie womöglich Darlehen nicht mehr bedienen oder den Lebensunterhalt nicht mehr sicher bestreiten. Diesem Szenario können Sie vorbeugen, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen.
Wir erklären, für wen sie sich eignet, was Sie bei Dauer und Höhe beachten sollten und auf welche Fragen Sie sich vor Abschluss gefasst machen müssen.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung eignet sich für alle, die für andere sorgen und nach ihrem Tod die Hinterbliebenen finanziell absichern möchten. Das betrifft vor allem Familien und Alleinerziehende, aber nicht nur diese.
Sie sollten vor allem über eine Risikolebensversicherung nachdenken, wenn Sie ein Immobiliendarlehen tilgen müssen, das Ihr Companion ohne Sie nicht mehr stemmen könnte, die Familie mit nur einem Einkommen nicht mehr über die Runden käme oder Sie alleinerziehend sind. Für Singles ist eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht notwendig.
Mit einer Risikolebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen nach Ihrem Tod dann einen festgelegten Betrag, die sogenannte Todesfallsumme. Diese kann den Wegfall Ihres Einkommens kompensieren.
Welche Artwork von Risikolebensversicherung brauche ich?
Risikolebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten, die je nach Familiensituation unterschiedlich sinnvoll sind. Folgende Verträge sind möglich:
- Einzelne Verträge
- Über-Kreuz-Verträge
- Gemeinsamer Vertrag (“Verbundene Leben”)
Einzelne Verträge eignen sich für Ehepaare mit Type oder Kindern. Dabei setzt jeder Companion den anderen als Bezugsberechtigten ein. Je nachdem, wer früher stirbt, erhält dann entweder der eine oder der andere Companion die Todesfallsumme. Der überlebende Companion kann anschließend die Kinder als Bezugsberechtigte in seinem Vertrag einsetzen.
Separate Verträge ermöglichen es zudem, verschieden hohe Versicherungssummen zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn ein Companion weniger verdient und im Todesfall des anderen daher mehr Geld zur Absicherung benötigt. Auch können Sie unterschiedlich lange Laufzeiten festlegen oder einen neuen Bezugsberechtigten einsetzen, falls es zur Trennung kommen sollte.
Über-Kreuz-Verträge sind die richtige Wahl für unverheiratete Paare. Denn damit umgehen Sie die Erbschaftsteuer, die bei einzelnen Verträgen wahrscheinlich auf Sie zugekommen wäre. Denn anders als Verheiratete haben Unverheiratete nur einen geringen Freibetrag: Jede Erbschaft oberhalb von 20.000 Euro müssen Sie versteuern, Verheiratete können hingegen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Lesen Sie hier mehr dazu, wer wie viel Geld steuerfrei erben darf.
Bei Über-Kreuz-Verträgen schließt zwar auch jeder einen eigenen Vertrag ab, Sie setzen den Companion dann aber nicht als Bezugsperson, sondern als versicherte Particular person ein. Das bedeutet, dass jeder das Geld aus seiner eigenen Versicherung bekommt, wenn der Companion stirbt. Dadurch entsteht keine Erbschaftsteuer, denn der Vertrag warfare ja bereits Ihr Besitz. Über-Kreuz-Verträge lassen sich auch bei verschiedenen Anbietern abschließen.
Sollten Sie sich trennen, überträgt jeder Ex-Companion seinen Vertrag auf den anderen. Dann können beide neu bestimmen, wer Bezugsberechtigter wird. Die Über-Kreuz-Verträge werden additionally zu zwei normalen Risikolebensversicherungen. Dafür ist allerdings die Zustimmung beider Companion nötig.
Tipp
Auch für Ehepaare kann ein Über-Kreuz-Vertrag sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn Sie eine so hohe Versicherungssumme vereinbaren, dass selbst der Freibetrag von 500.000 Euro nicht mehr ausreicht, um keine Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.
Die dritte Variante, ein gemeinsamer Vertrag, der oft “verbundene Leben” genannt wird, kommt nur für Paare ohne Kinder infrage. Denn im Todesfall zahlt der Versicherer nur einmal die vereinbarte Summe an den überlebenden Companion. Kinder könnten dann nicht noch ein weiteres Mal Geld erhalten, wenn auch der zweite Elternteil stirbt.
Ein weiterer Nachteil: Bei einer Trennung ist es nicht möglich, den gemeinsamen Vertrag in zwei einzelne Verträge zu teilen. Es bleibt dann nur die Kündigung. Und das auch nur, sofern beide Companion zustimmen.
Die verbundene Risikolebensversicherung hat aber den Vorteil, dass sie günstiger sein kann als zwei separate Verträge. Außerdem gilt die Versicherungssumme nicht als Erbe, es fällt additionally auch keine Erbschaftsteuer an.