Jeder Mensch mit festem Wohnsitz in Deutschland ist dazu verpflichtet, sich gesetzlich oder privat krankenzuversichern. Die Regelung gilt seit 2009, seitdem gibt es die sogenannte allgemeine Krankenversicherungspflicht. Mehr als 70 Millionen Deutsche sind auf diesem Weg Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
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Der Gedanke dahinter: Menschen sollen im Falle einer schweren Krankheit und umfangreichen, teuren Behandlungen finanziell abgesichert sein. Als sogenanntes Solidarmodell bekannt, sollen Gesunde die Kranken und finanziell Wohlhabenderen die weniger intestine Verdienenden in einer gesundheitlichen Krise auffangen. Erst ab einem Einkommen von quick 6000 Euro brutto professional Monat entfällt die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse; wer darüber liegt, kann sich privat versichern.
Viele Menschen fallen durch das Raster
Theoretisch sollte die Zahl der Nicht-Versicherten in Deutschland durch die Pflicht irgendwann gegen null gehen. Doch es bleiben große Lücken in dem Modell: Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass 2015 etwa 61.000 Menschen keine Krankenversicherung hatten. Das ist zwar ein Anteil von weniger als 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, diese verteilen sich aber besonders auf die Selbstständigen und Erwerbslosen. Zudem handelt es sich hierbei nur um die offiziellen Zahlen; die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das Fachmagazin „Ärzteblatt“ schreibt von etwa einer halben bis einer Million Menschen, die in Deutschland keine Krankenversicherung haben. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ schätzt derweil die Zahl der Menschen ohne dringend benötigte medizinische Versorgung auf Hunderttausende Deutsche.
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Auch werden viele Menschen nicht von der Pflicht erfasst, wenn sie etwa noch in einem weiteren EU-Staat gemeldet sind oder in Deutschland ohne einen gültigen Aufenthaltsstatus leben. Und natürlich wirft auch die vergleichsweise alte Regelung der Versicherungspflicht ihre Schatten voraus. So gibt es noch immer Menschen, die schon vor der Einführung der Regelung nicht versichert waren und dies nie geändert haben.
Was passiert ohne Versicherungsschutz?
Kommt es aber zu einem Notfall, wie etwa im Fall des Schauspielers Heinz Hoenig, der im Koma liegt und nicht über einen Versicherungsschutz verfügt, wird es schnell teuer, wenn Betroffene die gesamten medizinischen Kosten übernehmen müssen. Hier droht schnell eine Schuldenfalle für die Patienten.
In einigen Regionen gibt es aber Hilfe, etwa in München: Hier hat die Landeshauptstadt für mittellose Menschen ohne Krankenversicherung einen Gesundheitsfonds mit 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der greift, sobald Betroffene ihre medizinisch nötigen Maßnahmen nicht mehr zahlen können, wie das Nachrichtenmagazin „Stern“ schreibt.
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Auch werden Leistungen rückwirkend von privaten Krankenversicherungen übernommen, sobald Betroffene einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen – trotz noch ausstehender Prüfung und Zusage –, vorausgesetzt, sie werden aufgenommen. Wird der Antrag jedoch erst nach der medizinischen Behandlung, etwa im Fall eines Notfalles, eingereicht, können Patienten in eine Grauzone geraten, die im Einzelfall geprüft werden müsse, gibt der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) an.
Wie kann man zurück in die gesetzliche Versicherung?
Wer länger als zwei Monate keine Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse gezahlt hat, hat eine sogenannte ruhende Mitgliedschaft. Die deckt auch weiterhin Notfallbehandlungen ab, alle weiteren Therapien werden aber nicht übernommen. Wollen die Betroffenen ihre Mitgliedschaft dann wieder aktivieren, können hohe Kosten entstehen, informiert die Verbraucherzentrale. Die versäumten Beiträge kann die Krankenkasse in diesem Fall wieder einfordern, vollstrecken und sogar Zuschläge in Höhe von einem Prozent professional ungezahltem Monat erheben – auch wenn die Mitglieder in diesem Zeitraum nie eine Behandlung in Anspruch nehmen mussten.
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Quelle: dpa
Hier kann sich eine hohe Summe ansammeln. Wurden die Beiträge jedoch nicht vorsätzlich vorenthalten, entfallen die Ansprüche der Krankenkasse nach vier Jahren. Andernfalls bestehen sie für 30 Jahre. Die vollen Leistungen können die Versicherten erst dann wieder nutzen, wenn sie die ausstehenden Schulden beglichen haben oder eine Ratenzahlung vereinbart haben. Im Falle eine Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch übernimmt der Sozialhilfeträger die Leistungen.