Die Finanzbuchhaltung hält alle wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge fest, koordiniert die Geschäftsbuchhaltung und stellt den Jahresabschluss auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren die fristgerechte Bezahlung von Rechnungen und das Einziehen und Verbuchen der städtischen Forderungen.
Die Finanzbuchhaltung ist auch Vollstreckungsbehörde der Stadt. Ihr obliegt die Beitreibung aller öffentlich-rechtlichen und teilweise privat-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Monheim am Rhein sowie anderer auswärtiger Gläubiger im Wege der Amts- beziehungsweise Vollstreckungshilfe. Kraft Gesetzes ist die Stadt Monheim am Rhein Vollstreckungsbehörde unter anderem für WDR, Lastenausgleichsverwaltung, Industrie- und Handelskammern, Kirchen, soweit es sich um Kirchensteuer vom Grundbesitz handelt, Handwerkskammer und –Innungen, Kreishandwerkerschaften, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Wasser-, Kanal-, Abfall-, Deich- und sonstige Zweckverbände, Schornsteinfeger, Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und sonstige unter Landesaufsicht stehende Körperschaften.