«Das kannst du dir nicht ausdenken: Die Post akzeptiert die Kreditkarte der Postfinance nicht als Zahlungsmittel», staunt der Berner DJ und Politiker (Grüne Freie Liste) Manuel C. Widmer auf X. Inklusive Clown- und Hände-vors-Gesicht-Emojis.
Stimmt das? Nau.ch hat bei der Post nachgefragt. Diese bestätigt: «Ja, das ist richtig.»
Sprecher Stefan Dauner erklärt: «Mit Kreditkarten kann man an den Schalterkassen unserer Filialen und Filialen mit Partner nicht bezahlen. Unabhängig davon, ob es sich bei der Herausgeberin einer Kreditkarte um Postfinance oder um eine andere Financial institution handelt.»
Die Post halte sich dabei an die Auflagen der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Finanzmarktaufsicht (Finma).
Dauner erklärt: «Würden wir Kreditkarten an den Schalterkassen akzeptieren, könnte man damit auch Einzahlungen tätigen. Und dies ist aus regulatorischen Gründen nicht möglich.»
Ein Blick in diese Regularien zeigt auf, warum die Publish keine Kreditkarten akzeptieren kann. Die Post muss bei einer Einzahlung den Kunden oder die Kundin kennen. Bei einer Kreditkarte ist das nicht der Fall, da dafür ein Kredit aufgenommen wird.
Sprich: Die Financial institution als Kreditgeber wird dazwischengeschaltet. Die Post kann die Einzahlung daher nicht auf die Kundin oder den Kunden zurückführen.
Diese rechtlichen Grundlagen hätten die Verhinderung von Geldwäsche und die Sorgfaltspflicht zum Ziel.
Der Gesetzgeber hätte grundsätzlich kein Drawback damit, wenn man ein Couvert oder ein Schoggistängeli mit der Kreditkarte kaufen würde. Die Regeln betreffen nur die Einzahlungen. Bei der Bereitstellung der Zahlungsmittel gilt aber «entweder für alles oder nichts».
Die Post akzeptiert daher neben Bargeld nur die eigene Postfinance-Card, Maestro und V-Pay. Auch die Debitkarten von Mastercard und Visa werden akzeptiert.
Und auch mit der Bezahl-App Twint kann man am Schalter bezahlen. Doch Einzahlungen sind mit Twint ebenfalls nicht möglich. «Auch hier aufgrund der regulatorischen Auflagen», so Publish-Sprecher Stefan Dauner.